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Handys sammeln ist ganz einfach. Allerdings müssen hierbei einige gesetzliche Regeln eingehalten werden, damit die gebrauchten Handys sicher transportiert werden können und nur die Geräte eingesendet werden, die auf diesem Wege auch zurückgenommen werden dürfen. Wie die einzelnen Schritte aussehen und woran Sie die richtigen Geräte erkennen, erklären wir Ihnen in unserem kurzen Schulungsvideo.
Warum ist das Sammeln so wichtig?
Was zeichnet das Handysammelcenter aus?
Stand heute liegen über 200 Mio. gebrauchte Geräte ungenutzt in Deutschlands Schubladen. Diese könnten weiterverwendet oder recycelt werden – und damit einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.
Mit dem Handysammelcenter – die gemeinsame Sammelinitiative der Telekom und Foxway – haben Sie sich für ein besonderes sicheres und nachhaltiges Sammelsystem entschieden,
Schulung für Handysammler*innen:
So sammeln Sie Handys und Smartphones sicher und
rechtskonform mit unseren Handysammelboxen.
Schulungsvideo ansehen
1. Geräteprüfung durchführen.
Welches Handy bzw. Smartphone wollen Sie
abgeben und in die Handysammelbox einwerfen?
- Wählen Sie zunächst den Namen des Handy-/Smartphone-Herstellers im ersten Eingabefeld aus, z.B. Apple oder wählen Sie „Gerätehersteller nicht vorhanden“ aus, wenn Sie die entsprechende Marke nicht finden konnten.
- Suchen Sie im nächsten Schritt das Modell in der nun freigeschalteten Gerätemodell-Liste aus, z.B. iPhone 6 oder wählen Sie „Gerätetyp nicht vorhanden“, wenn Sie das entsprechende Modell nicht finden konnten.
- Sie erfahren direkt, ob das Gerät gefahrgutrechtlich unbedenklich der Sammlung zugeführt werden darf oder nicht.
- Möchten Sie ein weiteres Gerät prüfen, drücken Sie bitte zunächst den Button „Weiteres Gerät prüfen“. Damit werden alle vorherigen Felder zurückgesetzt und Sie können erneut mit der Auswahl des Herstellers und Gerätemodells für das nächste Handy beginnen.
Bitte beachten Sie, dass diese Sammlung nur für Handys und Smartphones zulässig ist. Tablets, Zubehör wie Kopfhörer sowie einzelne Ladegeräte oder einzelen Akkus dürfen nicht in die Sammelbox eingeworfen werden!
2. Sichtprüfung durchführen.
Welche Schritte sind hierbei zu beachten?
Bitte prüfen Sie nur die Geräte, die die vorherige Geräteprüfung ohne Beanstandung (heißt: mit grüner Meldung) abgeschlossen haben.
Das Geräte ist auf die folgenden Punkte hin zu prüfen:
- Ist das Handy aufgebläht?
- Sind sichtbare Spuren von Beschädigungen, z.B. deformierte Kanten, Risse oder Glasbruch zu erkennen?
- Gibt es lose Teile im Gehäuse (schütteln und hören)?
- Ist das Handy warm, wenn es abgeschaltet ist oder gibt es verkohlte oder verschmolzene Stellen am Gehäuse?
- Gibt es sicht- oder riechbaren Elektrolytaustritt oder geht vom Handy ein stechender chemischer Geruch aus?
- Hat das Handy einen Wasserschaden?
- Verfügt das Handy über einen Austausch-Akku (nicht der Original-Akku)?
- Lässt sich das Gerät nicht einschalten?
Sollten ein oder mehrere Punkte mit JA beantwortet werden, dürfen diese nicht in der Handysammelbox versandt werden. Bitte geben Sie diese Geräte beim örtlichen Wertstoffhof ab.
Häufige gestellte Fragen zum Thema.
Die Bedeutung der Handysammlung und
was dabei genau zu beachten ist.
Grundlagen Gefahrengut
- Die strengen gefahrengutrechtlichen Vorschriften dienen der Sicherheit aller Beteiligten bei der Benutzung und dem Transport von Gefahrengüter.
- Lithium-Ionen- Akkus, wie sie in Mobilgeräten verwendet werden, gelten als Gefahrengut, sowohl im eingebauten wie im ausgebauten Zustand.
- Die teilnehmenden Sammler*innen des Handysammelcenters unterliegen den gesetzlichen Anforderungen als Verpacker*innen und Versender*innen. Diese Anforderungen erfüllen sie wie folgt (siehe diese und die folgenden FAQs):
Was muss beim Aufstellen der Box beachtet werden?
- Die Box ist an einem für die Sammler*innen einsehbaren Ort aufzustellen – als Kontrolle, welche Geräte eingeworfen werden.
- Keine direkte Sonneneinstrahlung; keine zu hohen Temperaturen in der Umgebung der Sammelbox.
- Per Sichtprüfung und Abfrage in der Datenbank der einzelnen Geräte ist sicherzustellen, dass nur zulässige Mobilgeräte in der Box versendet werden.
- Hinweise in der nächsten Frage beachten: Welche Geräte dürfen in die Box?
Eingeworfen werden dürfen nur Mobilgeräte und Smartphones.
Vor dem Versand muss überprüft werden, dass nur Geräte in der Sammelbox versendet werden, die für die Sammlung und den anschließenden Transport zulässig sind. Dafür nutzen Sie bitte den Gerätecheck auf dem Handysammelcenter.
NICHT eingeworfen und versendet werden dürfen Geräte, die …
- aufgebläht sind
- sichtbare Spuren von Beschädigungen, z.B. deformierte Kanten, Risse oder Glasbruch aufweisen
- lose Teile im Gehäuse (schütteln und hören) haben
- warm sind, wenn sie abgeschaltet sind oder verkohlte bzw. verschmolzene Stellen am Gehäuse aufzeigen
- über sicht- oder riechbare Elektrolytaustritte bzw. einen stechenden chemischen Geruch verfügen
- einen Wasserschaden haben bzw. sich nicht mehr einschalten lassen
- nicht über den originalen Akku verfügen
Darüber hinaus dürfen auch keine Tablets oder Zubehör, wie z.B. Ladegeräte oder Kopfhörer sowie keine losen Akkus bzw. Batterien in die Box eingeworfen werden.
Im Portal des Handysammelcenters finden Sie in Ihrem Loginbereich die verpflichtenden Verpackungsanweisungen. Diese werden Ihnen von der Teqcycle Solution GmbH zur Verfügung gestellt.
Laden Sie sich diese einfach herunter und verpacken Sie die Sammelboxen gemäß den Anweisungen. Achten Sie darauf, dass das, auf der Box aufgedruckte, Gefahrgutlabel NICHT überklebt werden darf.
- Im Handysammelcenter sehen Sie, dass Ihre Sammelbox bearbeitet wurde und wie viele Handys enthalten waren.
- Wenn Sie einen Kooperationspartner ausgewählt haben, gehen 50 Cent pro Gerät an die gemeinnützige Organisation.
- Sie können sich im Handysammelcenter eine Sammelurkunde ausdrucken, auf der die Menge der wertvollen metallischen Rohstoffe ausgewiesen ist, die dank Ihrer Sammelaktion zurückgewonnen werden konnten.
Geräte, die aufgrund
- von Beschädigungen des Akkus bzw. Gehäuses oder
- einer negativen Mitteilung im Rahmen der Datenbanküberprüfung beim Handycheck
nicht versendet werden dürfen, müssen umgehend zum Recyclinghof gebracht werden!