Nutzungsbedingungen für das Telekom Handysammelcenter

zwischen

Foxway GmbH, Baierbrunner Str. 35, 81379 München – Foxway –

und

Vertragspartner – Sammelpartner –

Präambel

Foxway stellt in Zusammenarbeit mit der Telekom Deutschland GmbH das Onlineportal „Handysammelcenter“ (Portal) zur Verfügung, mit Hilfe dessen der Sammelpartner des Portals (Sammelpartner) Sammelaktionen initiieren kann. Sammelpartner kann entweder eine juristische Person (GmbH, OHG, AG, Verein, Verband, Stiftung etc.) oder eine Einzelperson sein.

Die Telekom Deutschland GmbH ist Sammelberechtigte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) und hat daher Foxway zur Sammlung von Mobilgeräten beauftragt. Dabei wird Foxway von der Telekom Deutschland GmbH überwacht und auditiert.

Unabhängig von der Wahl des Sammelpartners wird Foxway den bestmöglichen Verwertungsansatz für jedes einzelne Mobilgerät wählen. Nach erfolgreicher Verwertung der Mobilgeräte wird ein pauschaler Erlös pro Gerät an eine gemeinnützige Organisation gespendet oder an Foxway oder einen Kooperationspartner des Handysammelcenters, den der Sammelpartner bei der Registrierung ausgewählt hat, ausgekehrt.

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Foxway GmbH mit dem Sitz Baierbrunner Str. 35, 81379 München, und dem Sammelpartner des Handysammelcenters (www.handysammelcenter.de).

Es wird klargestellt, dass unter Mobilgeräten Mobiltelefone jeglicher Art und jeglichen Herstellers zu verstehen sind.

1. Geltungsbereich

1.1 Foxway bietet das Portal unter der Internetadresse www.handysammelcenter.de an. Durch diesen Vertrag ist der Sammelpartner zur Nutzung dieses Portals berechtigt.

1.2 Für das Vertragsverhältnis über die Sammelaktion zwischen Foxway und dem Sammelpartner des Portals gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichenden Nutzungsbedingungen des Sammelpartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Das Portal wird dem Sammelpartner unter Zugrundelegung dieser Nutzungsbedingungen von Foxway zur Verfügung gestellt.

2. Registrierung

2.1 Zur Nutzung des Portals muss sich der Sammelpartner registrieren. Die Inhalte auf dem Portal dürfen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist untersagt. Registrieren können sich natürliche volljährige sowie juristische Personen.

2.2 Bei der Registrierung sind folgende Daten vom Sammelpartner anzugeben:
* • Vorname und Nachname des Ansprechpartners
* • E-Mail-Adresse & Telefonnummer
* • Kontaktdaten (Postanschrift)
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* 2.3 Die Nutzerdaten werden direkt vom Sammelpartner eingegeben. Der Sammelpartner ist verpflichtet, die Nutzerdaten auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen. Bei abweichenden Daten hat der Sammelpartner unverzüglich die Daten zu ändern.
*

2.4 Handelt es sich beim Sammelpartner um eine juristische Person (GmbH, OHG, AG, Verein, Verband, Stiftung etc.), muss es sich bei der Person, die die Registrierung durchführt und die den Account verwaltet, um eine Person handeln, die dazu intern berechtigt ist. Zu den Aufgaben des Sammelpartners zählen insbesondere der Versand von Mobilgeräten an Foxway sowie die Bestellung oder Versendung von Sammelboxen beziehungsweise die Generierung von Versandlabels.

2.5 Dem Sammelpartner wird die Möglichkeit eingeräumt, über das Portal ein Reporting auf IMEI-Basis einzusehen.

2.6 Foxway behält sich das Recht vor, Name und Postanschrift dem ausgewählten Kooperationspartner in Form eines Reportings zur Verfügung zu stellen.

2.7 Foxway behält sich zudem das Recht vor, den Sammelpartner jederzeit von der Nutzung des Portals – bei Vorliegen besonderer, das Vertragsverhältnis schädigender, Gründe – ausschließen zu können.

2.8 Der Sammelpartner verpflichtet sich insbesondere, keine Skripte und / oder Software einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit des Portals beeinträchtigen könnten.

2.9 Die Inhalte des Portals sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von Foxway oder der Kooperationspartner bleiben vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals ist, soweit dies nicht technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, verboten.

3. Aufgabe des Sammelpartners

3.1 Dem Sammelpartner wird die Berechtigung zur Nutzung des Portals eingeräumt, damit der Sammelpartner im Rahmen einer sicheren Entsorgung Mobilgeräte fachgerecht recyceln kann. Hierzu kann der Sammelpartner eine Sammelaktion von Mobilgeräten durchführen und die gesammelten Mobilgeräte sodann an Foxway senden.

3.2 Der Sammelpartner übernimmt mit der Sammlung die Rolle des Erfüllungsgehilfen des Verpackers Foxway und Verladers von Gefahrgut. Um den Anforderungen des GGVSEB und ADR zu entsprechen, ist der Sammelpartner vor Bestellung einer Sammelbox verpflichtet, die Schulung zum Gefahrgutrecht erfolgreich zu absolvieren (handysammelcenter.de/schulung) und die dort genannten Aufgaben zu erfüllen.

4. Sammlung von Mobilgeräten

4.1 Der Sammelpartner startet über das Navigationsmenü die Initiierung einer Sammelaktion. Dadurch kann der Sammelpartner (eine) Sammelbox(en) bei Foxway bestellen.

4.2 Bei der Bestellung von Sammelboxen kann der Sammelpartner maximal zehn Sammelboxen gleichzeitig bestellen. Der Sammelpartner ist angehalten, die Box(en) zeitnah, also spätestens innerhalb von 6 Monaten, soweit sich mindestens ein Mobilgerät in der / den Sammelbox(en) befindet, wieder an Foxway zurückzusenden.

4.3 Soweit der Sammelpartner im Rahmen der Sammelaktion von Foxway (eine) Sammelbox(en) zur Verfügung gestellt bekommt, ist der Sammelpartner verpflichtet, die ihm übersandte(n) Sammelbox(en) an einem gut einsehbaren, aber auch sicheren, Platz aufzustellen. Ein sicherer Platz zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die Sammelbox(en) stets von Verantwortlichen beobachtet werden können und kein Diebstahl der Sammelbox(en) möglich ist. Für den Zeitraum, in dem die Sammelbox(en) nicht durch eine Person beaufsichtigt werden können, sind diese für unbefugte Personen unzugänglich zu verwahren. HSC Nutzungsbedingungen | Version 2.51 | public | 24.08.2023 3

4.4. Der Sammelpartner hat zu gewährleisten, dass nur Mobilgeräte mit keinem oder einem originalen Akku eingeworfen werden. Eingeworfen werden dürfen weiter keine Mobilgeräte mit beschädigtem, aufgeblähtem oder defektem Akku und wenn sich das das Mobilgerät nicht mehr einschalten lässt, sowie keine losen Akkus oder Batterien sowie keine Tablets und Zubehör wie z.B. Ladegeräte oder Kopfhörer. Die Sammelbox darf zudem keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.

4.5 Die von Foxway gelieferte(n) Sammelbox(en) sind mit den notwendigen und selbsterklärenden Versand- und Verwendungshinweisen versehen. Der Sammelpartner weist beim Bewerben der Sammelaktion (z.B. auf der Webseite) und auf Nachfrage die Besitzer von Mobilgeräten darauf hin, dass SIM- und Speicherkarten zu entfernen sowie persönliche Daten zu löschen sind. Zudem ist es dem Sammelpartner untersagt, die von Foxway gelieferte(n) Sammelbox(en) zu bekleben beziehungsweise zu beschriften. Änderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Foxway.

4.6 Wenn die Sammelbox(en) voll ist / sind oder sich nach 6 Monaten mindestens ein Mobilgerät in der / den Sammelbox(en) befindet, verfährt der Sammelpartner wie auf der Rückseite der Sammelbox(en) sowie in der Schulung zum Gefahrgutrecht beschrieben.

4.6.1 Zu diesem Zweck öffnet der Sammelpartner die Sammelbox einmalig, um die darin enthalte-nen Mobilgeräte zu überprüfen. Mobilgeräte ohne Akku dürfen direkt in die Sammelbox zu-rückgelegt werden. Alle Mobilgeräte mit Akku müssen auf einer Online-Datenbank und auf sichtbare bzw. fühlbare Beschädigungen des Akkus geprüften werden.

4.6.2 Die danach erforderliche Online-Prüfung erfolgt über die URL https://handysammelcenter.de/handycheck, wobei der Hersteller und das Mobilgerätemodell einzugeben ist. Sollte der Hersteller oder das Mobilgerätemodell nicht in der Online-Datenbank aufgeführt sein, ist „Hersteller nicht vorhanden“ oder „Gerätemodell nicht vorhanden“ zu wählen. Eine grüne Meldung erscheint, wenn der Akku in dem Mobilgerät über das notwendige UN38.3-Zertifikat und Nachweis zum Qualitätsmanagement verfügt. Eine rote Meldung erscheint, wenn das Mobilgerät aufgrund von möglichen Sicherheitsrisiken nicht in die Sammelbox eingeworfen werden darf. Solche Mobilgeräte müssen bei Recycling- oder Wertstoffhöfen als eine abfallwirtschaftliche Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, privater Träger oder Vereine zum Zwecke der Einsammlung und Weiterleitung von Abfällen und Wertstoffen aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe zu Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen abgegeben werden.

4.6.3 Darauf nimmt der Sammelpartner eine Sichtprüfung der Mobilgeräte vor. Die Vorder- und Rückseite jedes Mobilgeräts wird dabei auf sichtbare Verformungen wie Risse oder Veränderung des Volumens (z.B. Akku ist aufgebläht und drückt Display und oder die Rückseite des Gerätes aus der Fassung) und Wärmeentwicklung im ausgeschalteten Zustand kontrolliert, um sicherzustellen, dass der verbaute Geräteakku unbeschädigt ist.
Dabei sind folgende Fragen zu beantworten.
1. Ist das Mobilgerät aufgebläht?
2. Sind sichtbare Spuren von Beschädigungen, z.B. deformierte Kanten, Risse oder Glas-bruch zu erkennen?
3. Gibt es lose Teile im Gehäuse (schütteln und hören)?
4.Ist das Mobilgerät warm, wenn es abgeschaltet ist oder gibt es verkohlte oder ver-schmolzene/verschmorte Stellen am Gehäuse?
5. Gibt es sicht- oder riechbaren Elektrolytaustritt, oder geht vom Mobilgerät ein stechender chemischer Geruch aus?
6. Ist das Mobilgerät aufgrund eines Wasserschadens in seiner Funktion geschädigt?
7. Verfügt das Gerät über einen anderen als den originalen Akku? HSC Nutzungsbedingungen | Version 2.51 | public | 24.08.2023 4

8. Lässt sich das Mobilgerät einschalten?

Sind die Fragen 1-7 mit ‚Nein‘ und die Frage 8 mit ‚Ja‘ zu beantworten, darf das Mobilgerät in der Sammelbox verbleiben und versendet werden.

4.6.3 Zu anderen Zwecken, als den hier genannten, ist es dem Sammelpartner untersagt, die Sammelbox(en) zu öffnen oder in sonstiger Weise zu versuchen, an den Inhalt der Sammelbox(en) zu gelangen oder ihn zu verwenden.

4.7 Der Sammelpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sammelbox(en) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ausdruck des / der Versandlabels in eine Filiale des Transportdienstleister eingeliefert wird / werden.

4.8 Der Sammelpartner erhält vom Transportdienstleister eine Quittung. Diesen Ausdruck hat der Sammelpartner mindestens drei Monate zu archivieren.

4.9 Foxway behält sich das Recht vor, den Sammelpartner auf die Einhaltung der in dieser Ziffer 4 genannten Verpflichtungen zu auditieren. Derartige Audits können anlassbezogen oder mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden.

4.10 Weitere Details zum Ablauf entnehmen Sie unserer Website unter https://www.handysammelcenter.de/so-funktionierts/.

5. Eigentum und Gefahrenübergang

5.1 Foxway bevollmächtigt den Sammelpartner des Portals bei der Rücknahme des Mobilgeräts Foxway zu vertreten. Der Sammelpartner nimmt dabei das vom Eigentümer abgegebene und übergebene Mobilgerät treuhänderisch für Foxway entgegen. Foxway behält sich das Recht vor, die hiermit erteilte Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

5.2 Es wird klargestellt, dass der Sammelpartner zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Mobilgeräte wird. Der Sammelpartner tritt hinsichtlich der Entgegennahme der Mobilgeräte lediglich als Bote für Foxway auf.

5.3 Mit der Übergabe der Sammelbox(en) an den Transportdienstleister von Foxway geht die Gefahr vom Sammelpartner auf Foxway über. Dies ist nicht der Fall, wenn die Sammelbox(en) nicht ordnungsgemäß vom Sammelpartner verschlossen wurde / wurden.

6. Erlösverwertung

6.1 Sobald die Mobilgeräte bei Foxway eingegangen sind, werden diese erfasst und überprüft. Unmittelbar daran erfolgt die Verwertung der Mobilgeräte in Form der Vermarktung oder dem Recycling.

6.2 Nach der erfolgreichen Verwertung wird ein pauschaler Erlös pro Gerät

6.2.1 über die Telekom Deutschland GmbH an eine gemeinnützige Organisation, deren Auswahl im Ermessen der Telekom Deutschland GmbH steht, ausgeschüttet. Foxway und die Telekom Deutschland GmbH behalten sich das Recht vor, jederzeit den Spendenpartner zu wechseln.

6.2.2 an den Kooperationspartner des Handysammelcenters ausgekehrt. Hierfür ist vorab der Abschluss einer separaten Kooperationsvereinbarung zwischen Foxway und dem Kooperationspartner des Handysammelcenters notwendig.

6.3 Sobald die Mobilgeräte von Foxway erfasst sind, erhält der Sammelpartner eine Urkunde über die Teilnahme an der Aktion.

7. Datenschutz

7.1 Foxway gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Sammelpartners des Portals nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. HSC Nutzungsbedingungen | Version 2.51 | public | 24.08.2023 5

7.2 Foxway verpflichtet sich, die Daten der Sammelpartner vertraulich zu behandeln und nur zur Abwicklung der Sammelaktion zu nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger, auf den vom Sammelpartner angenommenen Mobilgerät(en) vorhandener Daten. Foxway schließt dazu mit dem Sammelpartner eine Vereinbarung zur datenschutzkonformen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Sammelaktion. Einzelheiten zur Nutzung des Portals und den Rechten der Sammelpartner sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

7.3 Der Sammelpartner berechtigt Foxway, der Telekom Deutschland GmbH Einsicht in die Daten des Sammelpartners zu gewähren. Dabei hat die Telekom Deutschland GmbH lediglich Zugriff auf den Namen des Sammelpartners sowie die Anzahl, den Hersteller und das Modell der von dem Sammelpartner eingesandten und / oder gesammelten Mobilgeräte.

8. Datenlöschung

8.1 Foxway verpflichtet sich, eine datenschutzkonforme, sichere Vernichtung der Daten mit entsprechenden technischen Mitteln auf dem / den Mobilgerät(en), insbesondere eine Datenlöschung nach den folgenden Absätzen durchzuführen, damit die persönlichen Daten nicht wiederhergestellt werden können.

8.2 Foxway ist zudem verpflichtet, Daten auf Speichermedien, die ihm zur Datenlöschung übergeben werden, dauerhaft zu löschen oder zu vernichten. Eventuell in dem / den Mobilgerät(en) vorhandene Speicherkarten und / oder SIM-Karten sind generell unwiederbringlich zu vernichten.

8.3 Foxway gewährleistet, dass die auf den Speichermedien enthaltenen Daten nach aktuellsten und anerkanntesten Sicherheitsstandards unverzüglich gelöscht werden.

8.4 Foxway gewährleistet, dass das zur Datenlöschung angewandte Verfahren einem Qualitätsmanagementsystem unterliegt und die Datenlöschung lückenlos dokumentiert und auditiert wird.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von Foxway, insbesondere auch die persönliche Haftung der Gesellschafter, sowie deren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für vor, während oder nach dem Bestehen des Vertragsverhältnisses verursachte Schäden, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Foxway nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

9.3 Der Sammelpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mobilgeräte bis zur Abholung sicher in der / den Sammelbox(en) gelagert werden und dass die Sammelbox(en) an einem gut einsehbaren, aber auch sicheren Platz aufgestellt wird / werden. Was unter einem sicheren Platz zu verstehen ist, ergibt sich unter anderem aus Ziffer 3.2 dieser Nutzungsbedingungen. Die Verantwortung der Inhalte der Sammelbox(en) obliegt mindestens bis zur Übergabe an den Transportdienstleister von Foxway dem Sammelpartner. Die Telekom Deutschland GmbH und Foxway haften nicht bei einer nicht den genannten Vorschriften entsprechenden Versendung durch den Sammelpartner. Die jeweils aktuellen Versandbedingungen der DHL können hier abgerufen werden: https://www.dhl.de/gefahrgutversand

9.4 Der Sammelpartner des Portals ist für die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des Gefahrgutrechts, insbesondere der Vorschriften für das Versenden nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 11. März 2019 (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 7 vom 18. März 2019) und des Übereinkommens über die HSC Nutzungsbedingungen | Version 2.51 | public | 24.08.2023 6

internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung vom 01.01.2021 (ADR 2021) verantwortlich.

9.5 Der Sammelpartner übernimmt keine Haftung für Sachmängel oder Garantien für Mobilgeräte. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

10. Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

11. Schlussbestimmung

11.1 Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Formklausel.

11.2 Nebenabreden sind nicht getroffen.

11.3 Auf diese Nutzungsbedingungen ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Partnervertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit der Sammelpartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.5 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken. HSC Nutzungsbedingungen | Version 2.51 | public | 24.08.2023 7