ENTSORGUNG VON ELEKTROALTGERÄTEN
© UBA / Gerhard Kotschik
Dezember 2015: Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Elektrogeräte enthalten oft aber auch Schadstoffe. Diese gefährden bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.
Quelle: Umweltbundesamt
Elektronikgeräte in Deutschland
Im Jahr 2010 haben Komunen und Städte in Deutschland knapp 780.000 Tonnen ausgediente Elektrogeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil davon stammte aus privaten Haushalten (circa 723.000 Tonnen). Das sind pro Einwohner unter dem Strich 8,8 Kilogramm im Jahr. Demgegenüber stehen die restlichen Mengen (circa 54.500 Tonnen), die aus dem gewerblichen Bereich kamen.
Gesetzliche Grundlagen
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten – also solchen Elektrogeräten, die bereits Abfall geworden sind – vermeidet eine Gefährdung der Umwelt und ermöglicht das Recyceln von Wertstoffen. Um dies europaweit einheitlich zu regeln, existiert seit 2003 die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie). Sie wurde in Deutschland 2005 durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Im Juli 2012 wurde die EU-Richtlinie neu gefasst (sogenannte WEEE II). Derzeit läuft zudem die Umsetzung in nationales Recht durch die Novellierung des ElektroG.
In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die sogenannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Die örE sind verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten und diese dort kostenlos zurückzunehmen. Dies geschieht derzeit an rund 1.500 kommunalen Sammelstellen. Die Hersteller können außerdem freiwillig eigene Rücknahmesysteme anbieten. Auch der Handel darf Elektroaltgeräte freiwillig zurücknehmen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege abzugeben.
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