Nutzungsbedingungen für das Telekom Handysammelcenter
Präambel
Die Interzero Product Cycle GmbH (Interzero) bietet in Kooperation mit der Telekom Deutschland GmbH über das Onlineportal www.handysammelcenter.de die Möglichkeit an, an der Sammlung von gebrauchten Smartphones teilzunehmen.
Die Interzero ist zusammen mit der Telekom Deutschland GmbH Sammelberechtigte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG).
Interzero wählt für jedes eingesandte Smartphone den jeweils bestmöglichen Verwertungsweg. Funktionsfähige Geräte, die über die Sammelstellen eingesandt werden, werden einer ressourcenschonenden Wiederverwendung zugeführt. Für jedes wiederverwendbare Smartphone wird ein vereinbarter Erlös pro Gerät gezahlt. Dieser Betrag wird von Interzero an die bei der Bestellung der Sammelbox ausgewählte Sammelorganisation weitergegeben.
In dieser Nutzungsbedingung wird das Verhältnis zwischen der Interzero Product Cycle GmbH, Spenger Str. 15, 49328 Melle und dem Sammelpartner des Handysammelcenters (www.handysammelcenter.de) geregelt.
1. Verwendete Begrifflichkeiten
“Mobilgeräte” bezeichnet Smartphones unabhängig von Typ und Hersteller.
“Sammelpartner” kann jede juristische Person (GmbH, oHG, AG, Verein, Verband, Stiftung, etc.) oder auch jede natürliche Person werden. Wer Sammelpartner werden möchte, kann sich auf der Webseite registrieren und eine Sammelbox aufstellen. Die Sammelpartner wählen im Online-Portal eine Sammelorganisation aus, die den Erlös erhält.
“Sammelorganisationen” sind Kooperationspartner des Handysammelcenters.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Sammelpartner und die Interzero werden über die Teilnahme an einer Sammelaktion durch Bestellen einer Sammelbox Vertragspartner.
2.2 Bestandteil dieses Vertrages sind die auf dem Portal einsehbaren Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit deren Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Abweichenden, ergänzenden oder entgegenstehenden mündlichen Nebenabreden sowie Nutzungsbedingungen des Sammelpartners wird ausdrücklich widersprochen.
3. Registrierung als Sammelpartner
3.1 Zur Teilnahme an der Sammelaktion muss sich der Sammelpartner auf der Webseite www.handysammelcenter.de registrieren. Bei der Registrierung sind folgende Nutzerdaten vom Sammelpartner einzugeben:
- Firma (vollständige Bezeichnung mit Registernummer und Registergericht).
- Vorname und Nachname des Ansprechpartners
- Mailadresse
- Telefonnummer
- Kontaktdaten (Postanschrift)
- Anschrift Aufstellort der Sammelbox
3.2 Während des Registrierungsprozesses sollte der Sammelpartner eine der dort aufgeführten Sammelorganisation auswählen, an die der Erlös des gesammelten Smartphones gehen soll. Sollte keine Sammelorganisation ausgewählt werden, wird durch Interzero kein Erlös ausgezahlt.
3.3 Der Sammelpartner kann jederzeit Änderungen an den Benutzerdaten vornehmen. Er wird dies unverzüglich veranlassen, sobald bei ihm eine Änderung eintritt.
3.4 Der Sammelpartner, der die Registrierung durchführt und den Account verwaltet, muss intern dazu berechtigt sein.
3.5 Der Sammelpartner hat folgende Aufgaben:
- Registrierung im Online-Portal, sowie die Nutzung
- Erfolgreiches Absolvieren der Schulung zum Gefahrgutrecht*
a. Erfüllung der dortig genannten Aufgaben - Bestellung von Sammelboxen
- Verwaltung von Sammelboxen
- Generierung eines Versandlabels
- Vorbereitung der Sammelbox zum Versand
- Versendung der Sammelboxen zu Interzero
*Der Sammelpartner übernimmt mit der Sammlung von Smartphones im gefahrgutrechtlichen Sinn die Rolle des Verpackers und Verladers. Um der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und dem ADR gerecht zu werden, ist ein erfolgreiches Absolvieren der Online-Schulung zwingend notwendig.
3.6 Ein Sammelpartner kann von dem Online-Portal, seitens Interzero ausgeschlossen werden, sofern er durch eingesetzte Software/Skripte der Funktionsfähigkeit des Portals schadet.
3.7 Die Inhalte des Portals unterliegen dem Urheberrecht. Sämtliche Rechte, insbesondere die Urheber- und Nutzungsrechte, stehen Interzero bzw. den jeweiligen Kooperationspartnern zu. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstige Veränderung der Inhalte des Portals ist – soweit sie nicht technisch zwingend zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist – unzulässig.
4. Welche Geräte dürfen in die Sammelbox gelegt werden?
Es dürfen ausschließlich Smartphones gesammelt werden, die noch funktionsfähig sind.
- Die Smartphones lassen sich einschalten.
- Der Akku muss fest im Gerät verbaut und funktionsfähig sein. Der Akku darf nicht lose in die Box geworfen werden, muss unbeschädigt und darf nicht aufgebläht sein.
- Das Display weist keine sichtbaren Schäden auf. Beim eingeschalteten Smartphone ist ein Bild erkennbar.
- Die SIM-Karte muss aus dem Gerät entnommen werden.
- Geräte- und sonstige Sperren müssen entfernt sein.
- Alle Daten auf dem Smartphone werden vor dem Einwurf in die Sammelbox gelöscht.
5. Bestellung und Aufstellung der Sammelbox
5.1 Der Sammelpartner wickelt die gesamte Teilnahme an einer Sammlung von Smartphones über die Webseite www.handysammelcenter.de (Siehe unten Punkt 5 der Teilnahmebedingungen) ab. Bei der Bestellung von Sammelboxen kann der Sammelpartner maximal zwei Sammelboxen gleichzeitig bestellen. Der Sammelpartner ist angehalten, die Box(en) zeitnah, also spätestens innerhalb von 6 Monaten, soweit sich mindestens ein Smartphone in der / den Sammelbox(en) befindet, wieder von der Interzero abholen zu lassen.
5.2 Der Sammelpartner stellt die Sammelbox bei sich so auf, dass diese Sammelbox von einer verantwortlichen Person im Blick behalten werden kann und sicher ist. Ein sicherer Platz ist ein Platz, an dem die Sammelbox, nicht der Witterung ausgesetzt ist, wie starkem Sonnenschein, Regen oder Schnee.
5.3 Der Sammelpartner stellt sicher, dass die Sammelbox zu keinem Zeitpunkt entwendet werden oder geöffnet werden kann oder wird. Sofern die Sammelbox nicht beaufsichtigt werden kann, ist diese unzugänglich aufzubewahren.
5.4 Die Verwendungs- und Versandhinweise auf der Sammelbox soll von allen Beteiligten beachtet und eingehalten werden.
5.5 Soweit der Sammelpartner die Sammelaktion bewerben möchte, weist er darauf hin, dass SIM- und Speicherkarten zu entfernen sowie persönliche Daten zu löschen sind. Ebenso sollte ein Hinweis erfolgen, dass keine losen Akkus in die Sammelbox eingeworfen werden dürfen.
5.6 Der Sammelpartner wird die gelieferte(n) Sammelbox(en) weder bekleben noch beschriften.
5.7 Soweit der Sammelpartner Änderungen bei der Aufschrift der Sammelboxen wünscht, hat er dies mit der Interzero schriftlich abzustimmen.
6. Vorbereitung der Sammelbox zum Versand
Sofern sich in der Sammelbox innerhalb von 6 Monaten ein Gerät befindet, verfährt der Sammelpartner, unter Anweisung der folgenden Punkte fort:
6.1 Der Sammelpartner ist berechtigt, die Sammelbox einmalig zu öffnen, um die darin enthaltenen Geräte einer Prüfung zu unterziehen. Smartphones, die keinen Akku enthalten, dürfen nach der Prüfung unverzüglich wieder in die Sammelbox zurückgelegt werden. Smartphones mit fest verbautem Akku sind vor der Rücklage in die Sammelbox anhand einer Online-Datenbank zu überprüfen sowie einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen.
6.2 Die erforderliche Online-prüfung erfolgt über die URL https://handysammelcenter.de/handycheck, dort werden Hersteller und Gerätemodell eingegeben. Sollte der Hersteller und/oder das Gerätemodell nicht aufgeführt sein, ist entweder “Hersteller nicht vorhanden” oder “Gerätemodell nicht vorhanden” auszuwählen. Der Sammelpartner erhält eine grüne Meldung sofern das Akku in dem Gerät über das notwendige UN38.1-Zertifikat verfügt. Der Sammelpartner erhält eine rote Meldung, wenn das Smartphone aufgrund von möglichen Sicherheitsrisiken nicht in die Sammelbox eingeworfen werden darf. Smartphones, die nicht eingeworfen werden dürfen, müssen bei einem Recycling- oder Wertstoffhof abgegeben werden.
6.3 Anschließend führt der Sammelpartner eine Sichtprüfung der Mobilgeräte durch. Dabei werden die Vorder- und Rückseite jedes Mobilgeräts auf sichtbare Beschädigungen oder Verformungen, insbesondere Risse oder Volumenveränderungen (z. B. ein aufgeblähter Akku, der das Display und/oder die Rückseite des Geräts aus der Fassung drückt), überprüft. Zudem wird kontrolliert, ob im ausgeschalteten Zustand eine ungewöhnliche Wärmeentwicklung vorliegt, um sicherzustellen, dass der im Gerät verbaute Akku unbeschädigt ist.
Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:
- Ist das Smartphone aufgebläht?
- Sind Beschädigungen vorhanden (Risse, Glasbruch oder deformierte Kanten)?
- Sind in dem Smartphone lose Teile zu hören (schütteln)?
- Ist das Smartphone im ausgeschalteten Zustand warm oder gibt es verschmolzene, verkohlte Stellen am Gehäuse?
- Geht von dem Smartphone ein stechender Geruch aus oder gibt es sichtbaren Elektrolytaustritt?
- Ist ein Wasserschaden am Smartphone sichtbar?
- Ist erkennbar, ob es sich um den Originalakku des Smarthpones handelt?
- Ist das Smartphone einschaltbar?
Sind die Fragen 1-6 mit “Nein” zu beantworten und lediglich die Fragen 7-8 mit einem “Ja”, so darf das Smartphones wieder zurück in die Sammelbox gelegt und versendet werden.
6.4 Zu anderen Zwecken, als den oben genannten, ist es dem Sammelpartner nicht gestattet, die Sammelbox zu öffnen oder anderweitig an den Inhalt zu gelangen.
7. Rückgabe der gefüllten Sammelbox
7.1 Der Sammelpartner bestellt über die Webseite www.handysammelcenter.de die Abholung der gefüllten Sammelbox. Er gibt auf der Webseite alle erforderlichen Informationen für die Abholung ein und verpackt die Sammelbox gemäß den Angaben auf der Webseite.
7.2 Der Sammelpartner hat sicherzustellen, dass die Sammelbox(en) innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach Erhalt des Versandlabels in einer Filiale des beauftragten Transportdienstleisters eingeliefert werden.
7.3 Der Sammelpartner wird die vom Transportdienstleister ausgestellte Quittung drei Monate aufbewahren und bei Bedarf an Interzero senden.
7.4 Weitere Details finden Sie auf https://www.handysammelcenter.de/so-funktionierts/.
8. Reporting über den Verkaufswert der Sammelbox
8.1 Der Sammelpartner kann über das Portal mit seinen Zugangsdaten ein Reporting auf IMEI-Basis einsehen.
8.2 Der Sammelpartner räumt der Interzero das Recht ein, die Teilnahme am Sammelsystem der ausgewählten Sammelorganisation durch Weitergabe des Namens und der Postanschrift zu berichten.
9. Erlösverwertung
9.1 Nach Eingang der Smartphones werden diese zunächst erfasst und einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Im Anschluss an die Prüfung erfolgt eine Klassifizierung der Geräte in zwei Kategorien: einerseits wiederverwendbare Smartphones und andererseits Geräte, die der stofflichen Verwertung zugeführt werden.
9.2 Für jedes Smartphones ist ein pauschaler Erlös in Höhe von 0,50€ vereinbart. Den Erlös erhält die, im Online-Portal, ausgewählte Sammelorganisation. Vorab wird zwischen Interzero und dem Kooperationspartner ein Vertrag geschlossen.
9.3 Nach Erfassung der Geräte, erhält der Sammelpartner, über die Teilnahme an der Sammelaktion, eine Urkunde.
10. Allgemeine Sorgfaltspflichten
10.1 Der Sammelpartner wird die hier vereinbarten Teilnahmebedingungen einhalten.
10.2 Bei der Nutzung der Webseite wird der Sammelpartner keine Software einsetzen, die zu einem Schaden an der Webseite führt.
10.3 Die Inhalte des Portals sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von IPC oder der Kooperationspartner, insbesondere der angeschlossenen Sammelsysteme bleiben diesen vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals ist untersagt. Soweit das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, ist der Sammelpartner im Vorfeld verpflichtet, IPC hierüber zu informieren und die vorherige schriftliche Zustimmung von IPC einzuholen.
11. Handysammelcenter Urkunde
Sobald die vom Sammelpartner gesammelten und zurückgesandten Smartphones von Interzero erfasst wurden, stellt Interzero dem Sammelpartner eine Urkunde über die die Teilnahme an der Sammelaktion aus und übersendet sie an die auf der Webseite genannte E-Mail-Adresse.
12. Datenschutz
12.1 Für die Interzero ist es selbstverständlich, dass die Pflichten nach der DSGVO in allen Prozessen eingehalten werden. Es gelten die auf der Webseite einsehbaren Datenschutzerläuterungen. Interzero gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Sammelpartners nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Mit Bestätigung der Nutzungsbedingungen berechtigt der Sammelpartner die Interzero, der Telekom Deutschland GmbH Einsicht in die die Daten des Sammelpartners zu gewähren. Die Telekom Deutschland GmbH hat Einsicht auf folgende Datend es Sammelpartners:
- Name des Sammelpartners
- Anzahl der Smaprthones
- Hersteller und Modell der bisher eingesandten Smartphones.
13. Datenlöschung
13.1 Interzero verpflichtet sich, eine datenschutzkonforme und sichere Vernichtung der auf dem bzw. den Mobilgerät(en) gespeicherten Daten unter Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere ist eine Datenlöschung gemäß den nachfolgenden Regelungen vorzunehmen, sodass eine Wiederherstellung personenbezogener Daten ausgeschlossen ist.
13.2 Interzero ist verpflichtet, Daten auf überlassenen Speichermedien dauerhaft und unwiederbringlich zu löschen oder zu vernichten. Etwaig in dem bzw. den Mobilgerät(en) vorhandene Speicherkarten und/oder SIM-Karten sind grundsätzlich vollständig und irreversibel zu zerstören.
13.3 Das zur Datenlöschung eingesetzte Verfahren unterliegt einem dokumentierten Qualitätsmanagementsystem in dem die Datenlöschung vollständig, nachvollziehbar und auditierbar dokumentiert wird.
14. Haftung
14.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesem Vertrag getroffener spezieller Regelungen gelten in den Fällen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien die Haftungsbestimmungen der nachfolgenden Absätze.
14.2 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, haftet die Interzero wie folgt:
Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch
- ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
- Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch IPC ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
- Soweit Interzero, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben;
14.3 Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag; Soweit nicht ein Fall, siehe 10.2 vorliegt, haftet Interzero im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Interzero, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung, die ordnungsmäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 1.000.000.00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000.00 beträgt Eine weitergehende Haftung der Interzero ist ausgeschlossen.
14.4 Die Verantwortung der Inhalte der Sammelbox obliegt dem Sammelpartner bis zur Übergabe an einen Transportdienstleister von Interzero. Die Telekom Deutschland GmbH und die Interzero haften nicht, für eine, nicht den Vorschriften entsprechende Versendung durch den Sammelpartner.
14.5 Der Sammelpartner des Portals trägt die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Gefahrgutrechts. Dies umfasst insbesondere die Bestimmungen über den Versand gemäß der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 11. März 2019 (BGBl. I Nr. 7 vom 18. März 2019) sowie die Regelungen des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere ADR 2021.
14.6 Bei Sachmängel oder Garantien bei Smartphones übernimmt der Sammelpartner keine Haftung. Die Haftung für Schäden, die auf Arglist oder Vorsatz beruhen, sowie die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln zurückzuführen sind.
15. Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussbestimmung
16.1 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht und gelten mit der nächsten Bestellung als vereinbart.
16.2 Nebenabreden sind nicht getroffen.
16.3 Auf diese Nutzungsbedingungen ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit der Sammelpartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.5 Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam vereinbart worden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.

