Grundlagen Gefahrengut

  • Die strengen gefahrengutrechtlichen Vorschriften dienen der Sicherheit aller Beteiligten bei der Benutzung und dem Transport von Gefahrengüter.
  • Lithium-Ionen- Akkus, wie sie in Mobilgeräten verwendet werden, gelten als Gefahrengut, sowohl im eingebauten wie im ausgebauten Zustand.
  • Die teilnehmenden Sammler*innen des Handysammelcenters unterliegen den gesetzlichen Anforderungen als Verpacker*innen und Versender*innen. Diese Anforderungen erfüllen sie wie folgt (siehe diese und die folgenden FAQs):

Was muss beim Aufstellen der Box beachtet werden?

  • Die Box ist an einem für die Sammler*innen einsehbaren Ort aufzustellen – als Kontrolle, welche Geräte eingeworfen werden.
  • Keine direkte Sonneneinstrahlung; keine zu hohen Temperaturen in der Umgebung der Sammelbox.
  • Per Sichtprüfung und Abfrage in der Datenbank der einzelnen Geräte ist sicherzustellen, dass nur zulässige Mobilgeräte in der Box versendet werden.
  • Hinweise in der nächsten Frage beachten: Welche Geräte dürfen in die Box?